Familienfinanzen

Elterngeld verständlich planen

Einkommen und Arbeitsmodelle eintragen, Bezugsmonate verteilen und den monatlichen Familien-Cashflow vergleichen. Der Planer prüft die wichtigsten Regeln des BEEG für angestellte Elternpaare.

1

Kind & Anspruch

Bestimmt Lebensmonate und den anwendbaren Rechtsstand.
Kalenderjahr vor der Geburt
Erweitert Bezugsdauer und Basismonate.
Je weiterem Kind gilt ein Mehrlingszuschlag.

Ältere Geschwister im Haushalt

Tragt die Geburtsdaten ein. Der Planer erkennt daraus den Geschwisterbonus und rechnet das Kindergeld für alle eingetragenen Kinder automatisch mit.

Dieser Planer bildet den Standardfall eines angestellten Elternpaares ab. Selbstständigkeit, Mischeinkünfte, Adoption, ausländische Einkünfte, Sozialleistungsanrechnung und Alleinerziehende benötigen eine individuelle Prüfung.

2

Einkommen

Tragt das durchschnittliche monatliche Netto aus den maßgeblichen Monaten vor der Geburt ein. Daraus schätzt der Planer die Elterngeldhöhe. Der spätere Bescheid kann wegen der pauschalen Berechnung der Elterngeldstelle abweichen.

3

Modell wählen

4

Arbeit & Monate

Kästchen antippen, um die Form zu wechseln. Unzulässige Formen werden übersprungen.

5

Familien-Cashflow

Erwerbseinkommen Mutterschaftsgeld Basiselterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus
Balken antippen für die Aufschlüsselung eines Monats.

So wird gerechnet: Die Anspruchsgrenze verwendet ausschließlich das gemeinsame zu versteuernde Einkommen. Für die verständliche Planung schätzt der Rechner die Leistung aus dem eingegebenen durchschnittlichen Monatsnetto. Einkommen während des Bezugs wird nur berücksichtigt, wenn ihr die entsprechende Arbeitsoption aktiviert. Basiselterngeld ersetzt den maßgeblichen Anteil des Einkommensverlusts; ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind auf die Hälfte des Basisbetrags ohne Einkommen gedeckelt. Mutterschaftsleistungen werden tagesgenau auf den jeweiligen Lebensmonat verteilt.

Wichtig: Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Eine mögliche spätere Steuerbelastung ist im Cashflow nicht abgezogen. Bei schwankendem Einkommen nach der Geburt ist der Durchschnitt der jeweiligen Bezugsgruppe einzutragen. Das Ergebnis bleibt eine Planung und ersetzt weder Bescheid noch Beratung.

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